Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten (DIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken) besagt, dass die für dieses Bauprodukt festgelegten Konformitätsnachweisverfahren hinsichtlich der Konformität mit der der CE-Kennzeichnung zugrunde liegenden technischen Spezifikation erfolgreich unterzogen wurde und damit so beschaffen ist, dass das Bauwerk bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann.
Ein Bauprodukt, das nach dieser harmonisierte Norm gefertigt wird bedarf somit der Bestätigung seiner Übereinstimmung (Konformität) mit dieser Norm.
Eine CE-Kennzeichnung für Schweißelemente als Bauprodukte kann erst beim Vorliegen einer harmonisierten Norm erfolgen; die aktuelle Normung für Schweißelemente DIN EN ISO 13918 hat aber keinen entsprechenden Anhang ZA und ist damit nicht harmonisiert.
Schweißbolzen nach DIN EN ISO 13918 dürfen daher nicht CE-gekennzeichnet auf den Markt gebracht werden. Als Nachweis für die Übereinstimmung der geometrischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften mit den Anforderungen der Norm sind die Bolzen mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2005-01 zu liefern.
Eine falsche CE-Kennzeichnung kann im Schadensfall rechtlich geahndet werden.
Stellungnahme des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) vom 12.08.2013.
Downloadlink: DVS-Verband
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