Prinzipiell gelten bei den Werkstoffen die gleichen Regeln wie bei konventionellen Lichtbogenschweißverfahren.
- Es sollten immer artgleiche Materialien verschweißt werden
- Aufgrund
der extrem schnellen Temperaturanstiegs- und Abkühlverläufe
(Lichtbogenbrennzeit < 1s) besteht bei Stahl die Gefahr der
Aufhärtung durch Versprödung. Der Kohlenstoffgehalt C der zu
verschweißenden Werkstoffe (Bolzen und Grundwerkstoff) sollte daher <
0,17% betragen.